AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Online-Shop

der Firma Teekönig Wolf e.U.,

Betlehemstraße 1d, 4020 Linz

(im folgenden: „Teekönig“)

Stand: August 2016

Präambel

Teekönig betreibt einen Online-Shop, durch den der Kunde (im folgenden „Vertragspartner“) Produkte wie insbesondere Tee und Teezubehör erwerben kann. Für die Nutzung dieses Online-Shops gelten folgende AGB.

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Alle Leistungen von Teekönig im Online-Shop erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, selbst wenn Teekönig widersprechenden AGB nicht widerspricht. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn Teekönig hätte der Geltung schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für Folgegeschäfte. Die von diesen AGB abweichenden Regelungen sind als nicht gesetzt zu erachten.

1.2. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift, insbesondere auf Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren von Teekönig, dass er mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift weiter, dass er diese AGB gelesen hat und die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Die AGB stehen, ungeachtet einer bereits erfolgten Übergabe, jederzeit zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumlichkeiten von Teekönig oder im Internet zur Verfügung und werden auf Anfrage auch zugesandt.

Im Online-Shop werden die AGB zudem gesondert ausgewiesen und bestätigt der Vertragspartner im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses durch Setzen eines Häkchens in einer Checkbox die Kenntnis der AGB sowie die Zustimmung zu den AGB.

1.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiter diese AGB auf seine Rechtsnachfolger zu überbinden.

2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss

2.1. Jeder Auftrag eines Vertragspartners, der im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses im Online-Shop abgegeben wird, bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Teekönig. Das Absenden der vom Vertragspartner bestellten Ware durch Teekönig bewirkt den Vertragsabschluss. Der Inhalt der von Teekönig verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. (insbesondere Maße, Gewichte, Eigenschaften, Leistungen, Preise und dergleichen) wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass Teekönig darauf ausdrücklich Bezug genommen hat.

2.2. Die Angebote und sonstigen Erklärungen von Teekönig sind freibleibend und nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben wurden. Befristungen von Angeboten durch den Vertragspartner gelten als nicht beigesetzt. Die Angebotsannahme erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Alle Angebote sind ohnehin nur gültig, solange der Vorrat reicht.

2.3. Der Vertragspartner kann nicht davon ausgehen, dass Kostenvoranschläge verbindlich und unentgeltlich sind. Vielmehr wird Teekönig im Einzelfall ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Vertragspartner für die Erstellung eines Kostenvoranschlages ein Entgelt zu zahlen hat und die Richtigkeit nicht gewährleistet ist.

2.4. Mündliche Nebenabreden bestehen ausdrücklich nicht und gelten als aufgehoben.

2.4. Die Darstellung von Produkten im Online-Shop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Stellung eines Angebotes. Der Vertrag kommt zustande, wenn Teekönig die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder eine Erfüllungshandlung setzt, wobei die Annahme erst dann gegeben ist, sobald die elektronische Auftragsbestätigung durch Einlangen beim Mailserver des Vertragspartners für diesen abrufbar ist oder die Rechnung über die in Ausführung der Bestellung erfolgende Lieferung oder die Lieferung auf Grund der Bestellung zugeht. Eine Verpflichtung dahingehend, dass Teekönig bereits den Zugang der Bestellung elektronisch zu bestätigen hat, wird ausdrücklich abbedungen.

3. Mahn- und Inkassospesen

3.1. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, Teekönig sämtliche aufgewendeten, zweckentsprechenden vorprozessualen Kosten, das sind Anwaltshonorare auf Grundlage des Rechtsanwaltstarifgesetz bis zu einem Gesamtausmaß von EUR 300,00 und/oder Kosten von Inkassobüros auf Grundlage  deren Tarife bis zu einem Gesamtausmaß von EUR 300,00, zu refundieren.

3.2. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner die Teekönig entstandenen Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 20,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,70 zu ersetzen.

4. Preise

4.1. Die genannten Preise gelten exklusive Kosten wie z.B. Transport-, Versicherungs-, Installations-, Aufstellungskosten, jedoch inklusive Umsatzsteuer. Die „exklusiven Kosten“ werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Es wird festgehalten, dass es sich bei den exklusiven Kosten um zur Erfüllung der Hauptleistung notwendig verbundene Kosten handelt und daher keine Zusatzleistungen iSd § 6c KSchG darstellen.

4.2. Sollten sich die Kosten für Fremdarbeiten, Rohstoffe, Energie, geänderte Kollektivvertragslöhne, geänderte Zölle, Steuern und Abgaben, erhöhen oder sinken, so ist Teekönig berechtigt, die Preise entsprechend den prozentuellen Änderungen der genannten Kosten zu erhöhen oder zu senken, sodass der am Liefertag gültige Preis verrechnet wird. Der jeweilige Vertrag mit dem Vertragspartner sieht die genannten Voraussetzungen für eine Entgeltänderung vor und umschreibt die maßgebenden Umstände.

4.3. Die Berechnungen von Teekönig erfolgen zu den für den Tag der Lieferung vereinbarten Preisen. Verändert sich der Liefertermin aus Gründen, welche in der Sphäre des Vertragspartners liegen, bleibt eine Preisberichtigung zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preisen vorbehalten.

4.4. Preise sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Ein allfälliges Währungsrisiko trägt der Vertragspartner.

4.5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen ist wertgesichert nach dem VPI 2010. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. VPI-Änderungen unter 4 Punkte werden nicht berücksichtigt.

4.6. Bei Außeneinsätzen werden Personalkosten, Fahrtkosten, Produkte und Materialien nach dem tatsächlichen Aufwand zu den aktuellen Sätzen und Preisen verrechnet. Aufwandsangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigung für Kundendiensteinsätze sind Schätzungen, da der tatsächliche Aufwand erst beim Vertragspartner festgestellt werden kann.

5. Zahlung

5.1. Sofern schriftlich keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, ist das Entgelt Zug um Zug bei Leistung durch Teekönig zur Zahlung fällig.

5.2. Zahlungen sind ohne jeden Abzug in Euro zu leisten. Der Vertragspartner ist lediglich im gesetzlich zulässigen Rahmen zur Leistungsverweigerung oder Zurückhaltung seiner eigenen Leistung berechtigt. Aufrechnen kann der Vertragspartner mit jeder Forderung, wenn Teekönig zahlungsunfähig ist, mit Forderungen, die mit jenen von Teekönig rechtlich zusammenhängen, und mit rechtskräftig festgestellten oder von Teekönig anerkannten Forderungen. Skontoabzüge bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und setzen voraus, dass sämtliche bereits fälligen Forderungen beglichen sind. Bei Zahlungsverzug, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen jedenfalls außer Kraft.

5.3. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem Teekönig vollständig, unwiderruflich und frei über sie verfügen kann. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von Teekönig. Wird die Geldschuld eines Vertragspartners gegenüber Teekönig durch Banküberweisung erfüllt, so reicht es für die Rechtzeitigkeit der Erfüllung auch bei einem im Vorhinein bestimmten Fälligkeitstermin aus, dass der Vertragspartner am Tag der Fälligkeit den Überweisungsauftrag erteilt. Teekönig gibt dem Vertragspartner für die Erfüllung von dessen Geldschuld ein verkehrsübliches Bankkonto bekannt.

5.4. Zahlungen werden, auch bei anders lautender Widmung, zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen, vorprozessuale Kosten, wie bspw. die Kosten eines beigezogenen Anwaltes, dann auf aushaftendes Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld angerechnet.

5.5. Vorbehaltlich weiterer Ansprüche ist Teekönig außerdem berechtigt, alle gegen den Vertragspartner aushaftenden Forderungen sofort fällig zu stellen. Überdies ist Teekönig berechtigt, einzelne oder alle Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zurückzuhalten, wenn der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät. Sollte dies im jeweiligen Vertrag mit dem Vertragspartner vereinbart worden sein, ist Teekönig berechtigt, vom Vertrag ohne sachliche Rechtfertigung zurückzutreten. Aus wichtigen Gründen, das sind insbesondere eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners und die sich dadurch ergebende Gefährdung der Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber Teekönig sowie Umstände, die die Beibehaltung des Vertrages für Teekönig unzumutbar erscheinen lassen, kann Teekönig immer zurücktreten. Das Recht einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen wird durch diese Regelungen nicht beschränkt. Bei (unverschuldetem) Zahlungsverzug werden Verzugszinsen iHv von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB verrechnet. Der Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens bleibt davon unberührt.

5.6. Bei (unverschuldeten) Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Teekönig von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten. Teekönig ist berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten an den Vertragspartner weiter zu verrechnen.

6. Leistungsfristen

6.1. Die von Teekönig angegebenen Leistungstermine sind unverbindlich. Mangels anderer vertraglicher Vereinbarung hat Teekönig die Ware ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls aber nicht später als 30 Tage nach Vertragsabschluss bereitzustellen oder – wenn die Übersendung der Ware vereinbart ist – beim Vertragspartner abzuliefern. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Vertragspartner berechtigt, Teekönig schriftlich eine angemessene, mindestens aber zwei Wochen dauernde Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Zum Rücktritt vom ganzen Vertrag ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die teilweise Erfüllung für ihn nicht von Interesse ist.

6.2. Die von Teekönig verkauften Waren stellen grundsätzlich eine Holschuld dar. Der Vertragspartner trägt grundsätzlich die Kosten des Transportes. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Teekönig.

6.3. Nebenverpflichtungen zur Lieferung bestehen nur nach schriftlicher Vereinbarung.

6.4. Allfällige behördliche Genehmigungen sind durch den Vertragspartner zu erwirken. Liegen benötigte behördliche Genehmigungen nicht rechtzeitig vor, verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend.

6.5. Teekönig ist zu Teil- oder Vorlieferungen berechtigt. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen und das Entgelt ist sofort fällig. Wurde ein Abruf bis zu einem schriftlich festgehaltenen Termin vereinbart und erfolgt der Abruf nicht bis zu diesem Termin, so ist das Entgelt dennoch fällig.

6.6. Teekönig ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritte in unbeschränktem Umfang heranzuziehen, wenn dies im Einzelnen mit dem Vertragspartner ausgehandelt worden ist.

6.7. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie bspw. alle Fälle höherer Gewalt, welche die Einhaltung der vereinbarten Leistungsfrist behindern, eintreten, so verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Derartige Umstände sind insbesondere Streik, Naturkatastrophen, Verzollungsverzug, Transportschäden, behördliche Eingriffe sowie der Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorher genannten Beispielen gleichkommen, sowie Rohstoffknappheit.

6.8. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Teekönig setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Sollte der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachkommen, hat die Teekönig die hieraus entstehenden Verzögerungen nicht zu vertreten und die Leistungsfrist ist in angemessener Weise anzupassen.

7. Warenlieferungen

7.1. Wenn Teekönig die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an den Vertragspartner oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Vertragspartner selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von Teekönig vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Bei Annahmeverweigerung treffen den Vertragspartner die widrigen Folgen gemäß § 1419 ABGB (Gefahrenübergang, Preisgefahr). Gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen oder abgeholt wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners zurückgestellt wird.

7.2. Für den Fall einer Versendung der Ware erfolgt diese in einer, für den Versand üblicherweise geeigneten Verpackung. Wird eine besondere Art der Beförderung schriftlich vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Mehrkosten von Teekönig nach deren Zustimmung erbracht bzw. organisiert. Wenn nicht eine besondere Versendungsart schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl der Versandart und des Versandweges durch Teekönig. Der Vertragspartner erklärt sich schon jetzt ausdrücklich mit dem Versand durch Frächter, Spediteur, Bahn oder Post einverstanden.

7.3. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen und zu versteuern. Die Kosten einer, auf Wunsch des Vertragspartners abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Gleichzeitig hat der Vertragspartner auf eigene Kosten sämtliche, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr und Einfuhr erforderlich sind beizubringen.

7.4. Ist bei Vertragsabschluss kein Leistungsort vereinbart worden, ist Teekönig berechtigt, die Leistung am Sitz oder an einer anderen Niederlassung des Vertragspartners zu erbringen.

7.5. Eine schriftlich vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Teekönig hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so hat er etwaige dadurch verursachte Mehrkosten zu tragen.

7.6. Nimmt der Vertragspartner die Ware nicht vereinbarungsgemäß an, so ist Teekönig berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners einzulagern. Sollte die Annahmeverweigerung Teekönig besonders belasten, so kann Teekönig nach einmaliger Nachfristsetzung binnen 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Teekönig ist jedenfalls berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Ware zu hinterlegen oder anderweitig zu verwerten. Der Ersatz der durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten und des entgangen Gewinns bleibt jedenfalls unberührt.

7.7. Lieferungen erfolgen, solange der Vorrat reicht.

8. Garantie und Gewährleistung

8.1. Teekönig übernimmt keine Haftung für die Eignung der Leistung für den vom Vertragspartner beabsichtigten Zweck. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigende, Abweichungen.

9. Schadenersatz

9.1. Sämtliche Schadenersatzansprüche werden für die Fälle leichter Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.

9.2. Die Haftung  für Schädigung durch Personen, für die der Unternehmer nach §§ 1313a, 1315 (Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen) nicht haftet, wird ausgeschlossen.

10. Widerrufsrecht (für Verbraucherverträge iSd § 3 Abs 1 KSchG bzw. § 11 FAGG)

10.1. Kommt es zu einem Vertragsabschluss mit einem Verbraucher und hat der Vertragsabschluss iSd § 3 Abs 1 KSchG bzw. des § 1 FAGG stattgefunden, so steht dem Verbraucher das Recht zu, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

10.2. Die Widerrufsfrist läuft ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

10.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss Teekönig vom Verbraucher mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

10.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

10.5. Wird der Vertrag widerrufen, hat Teekönig alle Zahlungen, die sie vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von Teekönig angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Teekönig eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Teekönig dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Teekönig kann die Rückzahlung verweigern, bis es die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist.

10.6. Den Verbraucher trifft im Fall seines Rücktritts vom Vertrag die Pflicht zur Tragung der Kosten für die Rücksendung der Ware.

10.7. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Verbraucher Teekönig einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der – bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher Teekönig von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat – bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

10.8. Das Recht, den Vertrag zu widerrufen besteht insbesondere nicht bei Verträgen über

10.8.1. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (zB Sonderanfertigungen etc.);

10.8.2. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

10.8.3. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;

10.8.4. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

10.8.5. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass im Rahmen des Online-Shops auch nach den Angaben des Vertragspartners abgefüllte Tee-Portionen vertrieben werden. Bei diesen Produkten/Vertragsgegenständen handelt es sich um Waren im Sinne des Punktes 10.8.2. und wird klargestellt, dass diesbezüglich das Widerrufsrecht jedenfalls ausgeschlossen ist.

11. Änderungen und Warenrücksendungen

11.1. Änderungen in Konstruktion, Form, Zusammensetzung und Ausführung der Erzeugnisse und Waren von Teekönig bleiben, sofern sie dem technischen Fortschritt dienen, vorbehalten.

11.2. Warenrücksendungen werden nur mit Einverständnis von Teekönig angenommen, eventuell hält Teekönig sie auf Kosten des Absenders zu dessen Verfügung. Für alle von Teekönig angenommenen Rücksendungen, die nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgen, wird der Zeitwert, maximal jedoch der Fakturenwert, unter Abzug der Kosten für eine eventuelle Neuaufmachung und einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Fakturenwert verrechnet.

12. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

12.1. Alle Waren werden von Teekönig unter Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaiger Nebengebühren sowie bis zur Abrechnung eines eventuellen Kontokorrentsaldos Eigentum von Teekönig.

12.2. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist Teekönig berechtigt angefallene Spesen und eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Fakturenwert zu verrechnen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändungen, verpflichtet sich der Vertragspartner, auf das Eigentum von Teekönig hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Kosten eines Verfahrens zur Aussonderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen hat der Vertragspartner zu ersetzen.

12.3. Der Vertragspartner trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

12.4. Ist der Vertragspartner berechtigt, vor Bezahlung der Ware über diese zu verfügen, hat er sich bis zur vollständigen Bezahlung des ihm zustehenden Leistungsanspruches das Eigentum vorzubehalten.

13. Forderungsabtretungen

13.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Vertragspartner schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten an Teekönig, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der Waren von Teekönig entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderung zahlungshalber ab.

13.2. Forderungen gegen Teekönig dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Teekönig nicht abgetreten und/oder verpfändet werden.

14. Höhere Gewalt

14.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Teekönig, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen und entsprechend ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Leistung aufgrund der Auswirkung höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Vertragspartner berechtigt, von dem hiervon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten.

14.2. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere alle Einwirkungen deren Verhütung oder Abwendung außerhalb des Einflussvermögens von Teekönig liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Beschlagnahme, Sabotage, Feuer, Streiks, Rohstoffknappheit etc.

15. Verwendung von Daten und Werbung

15.1. Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten, das sind Firma, Name, Titel, Geburtsdatum, Lieferadresse, Rechnungsadresse, UID-Nummer, Passwort bei registrierten Kunden, in Erfüllung dieses Vertrages von Teekönig automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

15.2. Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten für Marketingzwecke von Teekönig verwendet werden dürfen und von Teekönig auf Grundlage der erfassten Daten Werbung und Informationen über Produkte und Angebote von Teekönig sowie von anderen Geschäftspartnern per E-Mail zu erhalten. Die Daten des Vertragspartners verbleiben bei Teekönig und werden nicht weitergegeben. Dieses Einverständnis kann der Vertragspartner jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail, widerrufen.

15.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Adresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Vertragspartners gesendet werden.

16. Copyright / Datenschutz

16.1. Teekönig behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberechte, am gesamten Inhalt dieser Website vor, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien, Layout und Musik, vor. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede Nutzung von Inhalten dieser Website, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Teekönig. Downloads inklusiver Screenshots und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden sämtliche Urheberrechte Dritter beachtet und Inhalte Dritter falls erforderlich entsprechend gekennzeichnet. Sollten Sie dennoch auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird Teekönig entsprechende Inhalte umgehend entfernen. Alle Produktabbildungen sind Symbolbilder.

16.2. Teekönig erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Vertragspartners gemäß den Regelungen zum Datenschutz.

17. Anfechtungsverzicht

Der Vertragspartner verzichtet, soweit nach zwingendem Recht zulässig, darauf, Verträge mit Teekönig anzufechten, ihre Anpassung zu verlangen oder geltend zu machen, er sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig.

18. Änderung der AGB

18.1. Teekönig ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern. Wenn auch nicht ausschließlich, so jedoch insbesondere auch, um geänderte gesetzliche Vorschriften einfließen zu lassen oder neue / veränderte Leistungen mit einzubeziehen.

18.2. Die Vertragspartner werden per E-Mail spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen über Änderungen der AGB informiert. Die Änderungen gelten als von den Vertragspartnern genehmigt, wenn die Vertragspartner nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens den Änderungen schriftlich widersprechen. Darauf wird Teekönig die Vertragspartner in der Information über die Änderungen hinweisen.

18.3. Widersprechen die Vertragspartner den Änderungen an den AGB hat Teekönig das Recht, das Vertragsverhältnis zum Ende des aktuellen Verrechnungszeitraumes zu kündigen und zu beenden.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie internationale Verweisungsnormen ausgeschlossen werden.

19.2. Erfüllungsort und Leistungsort ist der Sitz von Teekönig.

19.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

19.4. Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und Teekönig wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Linz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

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